Zahnkrone
Die natürliche Zahnkrone (Latein: corona dentis) ist der obere Anteil eines Zahnes, der aus dem Zahnfleisch herausragt. Sie ist mit Zahnschmelz bedeckt, der härtesten im menschlichen Körper vorkommenden Substanz. Als Klinische Krone wird der sichtbare Teil eines Zahnes bezeichnet.[1]
Die Bezeichnung „Krone“ rührt daher, dass sie mit den rundherum befindlichen Zacken, den Höckern, der Kontur einer königlichen Krone ähnelt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch eine künstliche Krone (aus einer Edelmetalllegierung oder Keramik) als „Krone“ bezeichnet.
Die natürliche Zahnkrone
Die Zahnwurzel ist der untere Anteil des Zahnes, der im Knochen verankert ist und die Krone trägt. Der Übergang von der Zahnkrone zur Zahnwurzel wird vom Zahnhals gebildet.
Wenn bei krankhaften Veränderungen (z.B. bei einer Entzündung des Zahnfleisches, (Parodontitis), aber auch bei einer nichtentzündlichen Atrophie (Parodontose) der Gingiva) der den Zahn als ganzes haltende Knochen zurückgeht, verlängert sich der Teil des Zahnes, der aus dem Knochen herausragt. Dadurch erscheint die Zahnkrone relativ länger (lange Zähne).
Das Verhältnis der Zahnlänge, die im Knochen steckt, zur Länge des Zahnes, die aus dem Knochen herausragt, nennt man Kronen-Wurzel-Quotienten. Normalerweise ist dieses Längenverhältnis von Krone zu Wurzel ca. 1:2. Wenn dieser Quotient bei 1:1 liegt oder sogar darunter, ist sehr oft die Indikation zur Zahnentfernung (Extraktion) gegeben, weil die Wurzel nicht mehr genügend Halt im Knochen findet und im Seitenzahngebiet dann auch oft schon die Bifurkation bzw. Trifurkation freiliegt. Der Zahn bewegt sich, er wackelt und ist nur noch bedingt funktionstüchtig. Häufig ist es der Fall, dass ein derartig scheinbar verlängerter Zahn hinsichtlich der Zahnhartsubstanzen (Zahnschmelz, Zahnbein und Wurzelzement) völlig intakt ist, keine Karies hat und dennoch wegen seiner Lockerung entfernt werden muss. Ein solchermaßen geschädigter Zahn sollte nicht mehr überkront werden, da der Kostenaufwand meist in keinem vernünftigen Verhältnis zur restlichen Verweildauer steht.
Die künstliche Krone
Für eine künstliche Krone wird die natürliche Zahnkrone präpariert, das heißt, sie wird bis ca. 1 mm unter den Zahnfleischsaum rundherum zylindrisch oder leicht konisch beschliffen. Am Zahnhals wird eine meist hohlkehlförmige Stufe angelegt. Auch bei der Kaufläche beziehungsweise Schneidekante muss so viel abgeschliffen werden, dass genügend Platz zum Gegenbiss ist. Dieser so präparierte Zahnstumpf wird mit einer speziellen Abformmasse (Silikon oder Hydrokolloid) abgeformt. Mithilfe dieser Abformung kann der Zahntechniker dann ein Arbeitsmodell erstellen, auf dem er dann die Krone fertigen kann.
Künstliche Kronen können auf Zahnstümpfen, Wurzelstiftaufbauten, aber auch auf Zahnimplantaten eingegliedert werden.
Wenn noch ausreichend restliche Zahnhartsubstanz vorhanden ist, kann der Zahnstupf mittels einer Aufbaufüllung komplettiert werden. In anderen Fällen kann ein Stiftaufbau im Wurzelkanal verankert werden.
Materialien
Metallbasierte Kronen
Die metallbasierte Krone kann aus einer hochwertigen Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung, Titan oder einer Nichtedelmetalllegierung gefertigt werden. Bei den preiswerteren goldreduzierten Legierungen kann es durch die Beimischung weniger edler Metalle, wie zum Beispiel Palladium unter Umständen zu Allergien oder auch Verfärbungen der Mundschleimhaut kommen. Daher verwendet man heute neben den teuren „Hochgold“-Legierungen auch NEM-Legierungen (Nichtedelmetalle), biokompatible edelmetallfreie Legierungen oder Titan als preiswerte Alternative.
Die metallbasierten Kronen können als unverblendete Vollgusskronen, teilverblendete Kronen bzw. vollverblendete Kronen hergestellt werden. Das Verblendmaterial kann entweder ein Verblendkunststoff auf Komposit-Basis (d.h. eine Mischung aus einer Harzmatrix und keramischen Füllstoffen) oder Keramik sein (Verblend-Metall-Keramik: VMK). Die letzteren erfordern wegen der hohen Aufbrenntemperatur (800-900 °C) spezielle Aufbrennlegierungen, die beim Brennvorgang eine haftvermittelnde Oxydschicht bilden. Die Keramikverblendung ist aufwändiger, hat aber gegenüber der Kunststoffverblendung den ästhetischen Vorteil besserer Farbstabilität und eine höhere Abrasionsstabilität. Diese kann aber auch von Nachteil sein, weil deren enorme Härte eine gleichmäßige Abrasion (natürliches Einschleifen) verhindert und die Antagonisten (gegenüberliegende Zähne) überproportional „abgekaut“ werden. Die Folge können Kiefergelenksbeschwerden sein.
Kronen auf Galvano-Gold-Basis
Eine Zwischenstellung nehmen Kronen mit galvanisch geschiedenen Grundgerüsten ein. Diese werden bei Zimmertemperatur elektrochemisch aus reinem (999) Gold angefertigt und zahnfarben verblendet. Sie vereinen sehr gute Körperverträglichkeit, Passgenauigkeit und hohe Ästhetik, sind jedoch anfälliger für Verarbeitungsfehler.
Vollkeramik-Kronen
Voll-Keramik-Kronen schließlich haben statt des Metallgerüsts einen Keramikkern, der dann überbrannt wird. Der Kern kann auf einem CNC Bohr- und Fräswerk aus einem Block gearbeitet oder bei hoher Temperatur aus flüssiger Keramik gepresst werden. In der Regel sind Voll-Keramik-Kronen wegen ihrer Transparenz kosmetisch sehr vorteilhaft und besonders bioverträglich.
Allen Verblendkronen ist gemein, dass sie eine willkommene geringere Wärmeleitfähigkeit haben als Vollgusskronen.
Quelle: Wikipedia